Verwaltungsfachangestellte/r

Die 3-jährige Ausbildung erfolgt in einer der folgenden Fachrichtungen: Kommunalverwaltung, Handwerksorganisation und Industrie- und Handelskammern, Kirchenverwaltung

Verwaltungsfachangestellte sind mit vielfältigen Aufgabenbereichen in den Verwaltungen des Bundes, der Länder, der Kommunen, in Handwerksorganisationen sowie der Kirchenverwaltung tätig. Zu ihren wesentlichen Aufgabengebieten gehören die Rechtsanwendung in unterschiedlichen Arbeitsbereichen, Finanzwesen, Personalwesen und Organisation sowie die Kommunikation mit Bürgern und Organisationen.

Sie beraten Bürger und Organisationen und erledigen Verwaltungsaufgaben dienstleistungs- und kundenorientiert; verfügen über Problemlösungs- und Entscheidungskompetenzen, planen und organisieren Arbeitsprozesse in ihrem Aufgabenbereich, bearbeiten Vorgänge unter Einsatz moderner Informations- und Kommunikationssysteme, ermitteln Sachverhalte und wenden Rechtsvorschriften bei der Erledigung ihrer Aufgaben an, bearbeiten Personalangelegenheiten und berechnen Entgelte, wirken bei der Erstellung und Ausführung von Haushalts- und Wirtschaftsplänen mit und bearbeiten Zahlungsvorgänge, nehmen Aufgaben im betrieblichen Rechnungswesen wahr.

Beschulung:

Alle Lehrjahre: 1 Berufsschultag (montags) mit 8 Schulstunden und 1 Berufsschultag (dienstags, mittwochs oder donnerstags) mit 6 Schulstunden:

Berufsschultag am Montag: 8:00 Uhr – 14:45 Uhr
Zweiter Berufsschultag: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr

Besonderheit:

Der Berufsschulunterricht erfolgt durch Lehrkräfte der Hanse-Schule und durch Mitarbeiter:innen der Stadt Lübeck. Die praktische Ausbildung findet in der Stadtverwaltung in Lübeck, der Gemeinde Stockelsdorf oder der Handwerkskammer Lübeck statt. Sie wird ergänzt durch Arbeitsgemeinschaften und Lehrgänge, die ebenfalls in Lübeck durchgeführt werden. Auch der Berufsschulunterricht findet in Lübeck statt.

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. In der schriftlichen Prüfung werden die Prüfungsbereiche Verwaltungsbetriebswirt-schaft, Personalwesen, Verwaltungsrecht und Verwaltungsverfahren sowie Wirtschafts- und Sozialkunde gefordert.

Die praktische Prüfung besteht aus den Prüfungsgebieten Kommunalrecht, Recht der sozialen Sicherung und Gefahrenabwehr.