Personaldienstleistungskaufmann/-frau

Personaldienstleistungskaufleute sind die Experten im Personalbereich. Sie werden dementsprechend in Industrie-, Handels- oder Dienstleistungsunternehmen in der Personalverwaltung und Personalentwicklung  eingesetzt. Darüber hinaus sind sie die internen Mitarbeiter von Zeitarbeitsunternehmen, die ihren Kundenunternehmen in der Regel zeitlich befristet Arbeitskräfte zur Verfügung stellen.

Regelmäßig halten sich Personaldienstleistungskaufleute über die Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt auf dem Laufenden und werten Informationen über Berufe und Berufsfelder aus. Sie informieren sich fortlaufend über Änderungen im Arbeitsrecht und über die branchenspezifischen Vorschriften des Sicherheits- und Gesundheitsschutzes.

Personaldienstleistungskaufleute erstellen Anforderungsprofile, geben Stellenanzeigen auf, führen Vorstellungsgespräche und gleichen Anforderungs- und Bewerberprofile miteinander ab. Sie setzen Arbeitsverträge auf und koordinieren den Personaleinsatz. Sie führen Personalakten, dokumentieren u. a. Fehlzeiten und Urlaubstage und erstellen Entgeltabrechnungen – auch auf Basis von Zeiterfassungsdaten. Darüber hinaus übernehmen sie die Aufgaben der Personalbetreuung und – beratung.

In Zeitarbeitsunternehmen übernehmen Personaldienstleistungskaufleute darüber hinaus Vertriebsaufgaben und akquirieren Aufträge von Kundenunternehmen für die Arbeitnehmerüberlassung oder Personalbeschaffung. Als Disponenten kalkulieren sie Angebote, koordinieren den Personaleinsatz, betreuen Kunden und werten Aufträge kaufmännisch aus.

Die Beschulung findet im Blockunterricht statt.

  • Als Landesberufsschule für Personaldienstleistungskaufleute bieten wir den schulischen Teil der dualen Ausbildung im Blockunterricht an. Unterrichtsbeginn ist grundsätzlich um 8.00 Uhr, Unterrichtsende um 14.45 Uhr. Umschüler/-innen und Auszubildenden mit zweijähriger Ausbildungsdauer bieten wir im 2. Ausbildungsjahr den gleichzeitigen Besuch der Blöcke des 2. und 3. Ausbildungsjahres an.
  • Für auswärtige Auszubildende werden Übernachtungsmöglichkeiten vermittelt.
  • Im 2. Ausbildungsjahr wird die Teilnahme an VBG-Schulungen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz ermöglicht. Bei erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmer ein Zertifikat, das die erforderliche Befähigung im Arbeitsschutz für Personalentscheidungsträger in der Zeitarbeit und ihre Qualifikation als Sicherheitsbeauftragte bescheinigt.
  • Auszubildenden wird die Teilnahme an Auslandspraktika und internationalen Schülerprojekten ermöglicht.
  • Auszubildende können ein Fremdsprachen-Zertifikat Englisch am Ende des ersten Jahres erwerben.
  • Während der Ausbildung können SchülerInnen mit mittlerem Bildungsabschluss die Fachhochschulreife im Abendunterricht erwerben.
  • Nach Ende der Berufsausbildung bietet sich eine Weiterbildung zum Staatlich geprüften Betriebswirt – Fachrichtung Betriebswirtschaftslehre Schwerpunkt Personal an der Hanse-Schule oder ein Bachelor-Studium am Hanse Campus an.

Die Zwischenprüfung findet nach eineinhalb Jahren statt.
Die Abschlussprüfung am Ende der Ausbildung umfasst einen schriftlichen und einen praktischen Teil.
Der schriftliche Teil umfasst drei Prüfungsteile:

  1. Auftragsgewinnung, -bearbeitung und -steuerung (120 Minuten)
  2. Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)
  3. Personalwirtschaftlich Prozesse (90 Minuten)

In der mündlichen Prüfung wird zunächst der schriftliche Teil Auftragsgewinnung, -bearbeitung und –steuerung vertiefend geprüft. Im zweiten Teil wird eine Aufgabenstellung mit Praxisbezug bearbeitet, zum Beispiel aus den Bereichen Kundenberatung, Personalbetreuung oder Personalrekrutierung.