Corona-Testungen ab dem 21. März 2022

Die Teilnahme an regelmäßigen Testungen ist nicht mehr Voraussetzung für das Betreten der Schule. Statt der bisher dreimal je Woche verpflichtenden Tests sollen alle Schülerinnen und Schüler sich zweimal je Woche eigenverantwortlich zuhause testen. Die dafür notwendigen Tests werden von der Schule ausgehändigt. (5 Tests: zwei für KW12, also ab 21.3., zwei für KW13 ab 28.3. und ein Test vor dem Schulbesuch in KW16 ab 19.4.)

Nach den Osterferien erfolgt ein Strategiewechsel weg vom anlasslosen Testen hin zum Testen aus konkretem Grund (Kontakt, Symptome). Hierfür werden in KW16 erneut Tests an die Schülerinnen und Schüler ausgegeben.

Maskenpflicht

Die Pflicht zum Tragen von medizinischen Mund-Nasen-Bedeckungen besteht weiterhin bis zu den Osterferien, danach entfällt die Maskenpflicht.

Das freiwillige Tragen von Masken ist weiterhin möglich. Die Entscheidung dafür obliegt jeder einzelnen Person.

 

gez. Hartmann

17.03.2022